"G10"- Überprüfung von Gasanlagen

Gasleitungen können im Laufe der Jahre undicht werden. Somit kann Gas an ungewollten Stellen die Leitungen verlassen. Damit dies nicht passiert bzw. nur in geringem, ungefährlichem Maße bleibt, schreibt das Gesetz eine verpflichtende Überprüfung der Gasanlagen (samt Geräte) vor. Die sogenannte ÖVGW-G 10 Richtlinie verpflichtet zu einen solchem Check in einem Intervall von maximal alle 12 Jahre.

Mittels spezieller Messgeräte ermitteln wir schnell und unkompliziert die Leckrate Ihrer Gasleitungen. So erfahren Sie im Handumdrehen, ob Ihre Leitungen dicht sind, oder ob diese abgedichtet oder eventuell vielleicht sogar getauscht werden sollten, um die Sicherheit wieder herzustellen.

Sollte die Leckrate außerhalb der zugelassenen Normwerte liegen, muss sofort reagiert werden. Durch ein modernes technisches Verfahren ist es möglich, vorhandene Leitungen abzudichten, ohne aufzustemmen.
Damit kann in vielen Fällen ein Leitungstausch vermieden werden. Mehr dazu erfahren Sie hier: Gasleitungsabdichtung.