Abgasmessung

Das Gesetz schreibt alle 4 Jahre eine Messung der Abgaswerte Ihres Durchlauferhitzers oder Ihres Gasheizgerätes vor. Basierend darauf wird ein Befund für die nächsten 4 Jahre ausgestellt und ein Pickerl angebracht. Der Befund ist auf Verlangen dem zuständigen Rauchfangkehrer vorzuweisen. 

An der Überschreitung der höchstzulässigen Abgaswerte ist meist Verschmutzung schuld. Eine regelmäßige Wartung kann hier Abhilfe schaffen. In den meisten Fällen können die Werte durch Reinigung und Einstellungen optimiert werden.

Ältere Geräte überschreiten manchmal trotz regelmäßigem Service die erlaubten Abgas-Höchstwerte. In diesem Fall empfehlen wir auf Nummer Sicher zu gehen und ein Neugerät anzuschaffen.

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